ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Dorn Media GbR, Liliengasse 18, 01067 Dresden (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge zur Erbringung von Leistungen im Bereich der Kurzvideoproduktion (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.

Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.

Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.

Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Bedingungen.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (im Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.

Leistungsgegenstand

Dorn Media GbR bietet unterschiedliche Leistungen im Bereich der Kurzvideoproduktion. Hierzu zählen insbesondere Leistungen aus den Bereichen:

  • Videoproduktion
  • Content-Planung
  • Social Media Management

Die einzelnen, konkreten Leistungen, z.B. die Anzahl der zu erstellenden Videos und die Inhalte der Content-Pläne, ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Leistungsangebot des ANBIETERS an den KUNDEN.

Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Produktion beim ANBIETER.

Die Bereitstellung der Leistungen nach Leistungserbringung erfolgt - sofern nicht abweichend geregelt - digital.

Dorn Media GbR ist berechtigt, sich Dritter als Hilfspersonen zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu bedienen.

Der KUNDE verpflichtet sich, die zur vertraglichen Leistung notwendigen Mitwirkungspflichten zu erbringen und dem ANBIETER Zugriff auf angeforderte Gegenstände oder Unterlagen zu verschaffen, die zur Erfüllung der Leistungen erforderlich sind. Ist die Leistungsdurchführung wegen des Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht durch den KUNDEN gestört und/oder unmöglich, ist jegliche Haftung des ANBIETERS diesbezüglich ausgeschlossen.

Vertragsschluss

Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder durch Werbeanzeigen stellt kein bindendes Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, selbst ein Angebot abzugeben. Daneben kann auch der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich ein eigenes Angebot auf Abschluss eines Vertrags unterbreiten.

Der Vertragsschluss zwischen dem KUNDEN und dem ANBIETER kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), elektronisch (per E-Mail und/oder durch das auf der Homepage des ANBIETERS angebotene Kontaktformular oder über soziale Netzwerke) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich oder elektronisch, hat der KUNDE vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form vom ANBIETER zu erhalten.

Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

Vertragslaufzeit

Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

Mit Vertragsschluss verpflichtet sich Dorn Media GbR zur Durchführung der Leistungen und stellt das für die Aufnahmen erforderliche Equipment bereit.

Der KUNDE stellt sicher, dass sämtliche mit der Leistungsdurchführung im Zusammenhang stehende Rechte bezüglich der Mitwirkenden, der Location und/oder sonstiger Dritter vorliegen und stellt den ANBIETER von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

Der KUNDE ist verpflichtet, zum vereinbarten Aufnahmetermin pünktlich zu erscheinen. Verspätungen am vereinbarten Aufnahmetag hat der KUNDE unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.

Der KUNDE ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Shootingtermin, 30 % der vereinbarten Vergütung gem. Ziff. 6. zu erbringen. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gehört zur geschuldeten Leistung des ANBIETERS auch die Nachbearbeitung der erstellen Aufnahmen. Dazu gehört insbesondere, aber nicht abschließend, eine (nach dem gängigen Stand der Technik durchgeführte) Farbkorrektur.

Nach Durchführung sämtlicher vereinbarter Leistungen steht die unbearbeitete Fassung der Videos sowie der erstellte Contentplan für den KUNDEN digital zum Download bereit und/oder wird dem KUNDEN auf einem USB-Stick zur Verfügung gestellt.

Vergütung

Soweit vertraglich keine anderslautende Regelung getroffen ist, ist die Erstellung der Videoaufnahmen sowie aller weiteren vertraglich vereinbarten Leistungen einschließlich anfallender Reisekosten durch eine Pauschalvergütung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer abgegolten. Die konkrete Vergütung und die Leistungsumfänge werden individuell zwischen Dorn Media GbR und dem KUNDEN vereinbart.

Die Vergütungspflicht des KUNDEN bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem durch den KUNDEN verschuldeten Grund nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

Alle durch den KUNDEN zu leistenden Zahlungen sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten und mit Vertragsunterzeichnung fällig, sowie gegen entsprechende ordnungsgemäße Rechnungsstellung auf ein von Dorn Media GbR zu benennendes Bankkonto zu überweisen. Anderslautende Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

Abnahme

Sofern die vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.

Dorn Media GbR kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.

Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.

Der KUNDE hat pro Monat maximal zwei Feedbackschleifen für die gesamte erbrachte Leistung, die er äußern kann.

Haftung auf Schadensersatz

Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:

Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

Der ANBIETER haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Soweit dem ANBIETER eine Pflichtverletzung anzulasten ist, die weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht, haftet der ANBIETER nur für den unmittelbaren, typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Urheberrechtsverletzungen: Dorn Media GbR haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen oder Verletzungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung von Musik entstehen können.

Sonstige Bestimmungen

Der ANBIETER behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Änderungen dieser AGB werden dem KUNDEN schriftlich (E-Mail ausreichend) mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, sofern der KUNDE nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Änderung schriftlich (E-Mail ausreichend) widerspricht.

Der ANBIETER ist berechtigt, sämtliche aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN ist Dresden.

Stand : 03.04.2024

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